Wir sind für die Herstellung von Ersatzbaustoffen zertifiziert
Wir sind für die Herstellung von Ersatzbaustoffen zertifiziert
EBV :
Das Ersatzbaustoffzertifikat dient als Nachweis für die Qualität und Eignung an den Einbau von
Mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke gemäß EBV .
LAGA 23 :
Die Mitteilung soll als Vollzugshilfe eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise zur Entsorgung von mineralischen Bau-u. Abbruchabfällen unter der Berücksichtigung möglicher Asbestbelastung gewährleisten.
Erstatzbaustoffverordnung : ( EbV)
Die Entsorgung und Verwertung von mineralischen Bauabfällen ist seit 01.08.2023 einheitlich und rechtsverbindlich geklärt.
Die Umsetzung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und Bedarf Ihrer Mithilfe.
Im ersten Schritt wenden wir uns an die Anlieferer von mineralischen Bauabfall. Hier werden deutlich intensivere Eingangskontrollen durchgeführt, damit schon bei Anlieferung das wiederverwertbare Material eindeutig von dem künftig nicht mehr verwertbaren Bauschutt getrennt wird.
Insbesondere folgende Stoffe führen zu einer Umgliederung in nicht verwertbaren Bauschutt :
- (Schwarz)-anstrich
- Kleber
- Schaum
- Keramik
- Gips, Tapeten jeglicher Art von Isolierung
- Gussasphalt
- Verrußte Bauteile ( Schornsteine, Ofen… )
- Fliesen
Ziel ist die Herstellung eines hochwertigen Ersatzbaustoffes, der jedoch nur aus wirklich störungsfreien Material hergestellt werden kann.
Nicht verwertbarer Bauabfall wird zur Beseitigung zur Deponie gelangen, da eine Wiederverwertung nach aktueller Rechtslage nicht mehr möglich ist.
Gliederung wie folgt:
Reiner Beton – kein Farbanstrich
Mineralisch Bauabfälle RC1
Mineralische Bauabfälle RC2
Die vorgenannten Hinweise gelten auch für Boden – Bauschutt Gemische